BSW-Solar fordert Förderung von Solarstrom auf Ackerflächen
Im Zuge der Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) im letzten Jahr wurde die Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen weitgehend gestrichen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) hielt dies schon damals für eine Fehlentscheidung und begründete diese Beurteilung damit, dass Solar- Anlagen auf Freiflächen die günstigste Solarstrom-Produktionsart sei. Klaus Gehrlicher, Vorstandsvorsitzender der Gehrlicher Solar AG, bestätigt, dass Freiflächenanlagen “besonders kosteneffizient” sind und würde es bedauern, “wenn dieses riesige Potenzial für die Energiewende ungenutzt bliebe. Zumal Freiflächen-Anlagen die Demokratisierung der Stromversorgung fördern”. Auch Stephan Hansen, Geschäftsführer von First Solar Deutschland berichtet, dass Landwirte und Kommunen ein großes Interesse an ebenerdigen Photovoltaik-Anlagen haben. Diese Anlagen “verringern den Netzausbaubedarf und beschleunigen so die Energiewende zu konkurrenzfähigen Kosten”, so Hansen.
Im Augenblick werden nur ebenerdige Solaranlagen auf sogenannten Konversionsflächen (z.B. Militärgelände, Mülldeponie) gefördert. Während sie mit derzeit 21 Cent pro Kilowattstunde gefördert werden, erhalten die Besitzer von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden eine Vergütung von 25 bis 28 Cent pro Kilowattstunde.
Laut BSW-Solar ist das Potenzial für Freiflächen-Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen riesig, theoretisch sollen insgesamt 12 Millionen Hektar Ackerfläche in Deutschland verfügbar sein. Heute werden nur 2500 Hektar dieser potenziell nutzbaren Fläche für die Photovoltaik genutzt. Würde die Solarenergie stark ausgebaut werden, wäre der Flächenbedarf in den nächsten Jahren mit höchstens 40.000 Hektar (was 0,3% der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands entspricht) immer noch “bescheiden”, so der Solarverband. Als Vergleich nennt der BSW- Solar die Fläche, auf der Energiepflanzen angebaut werden und die mir rund 650.000 Hektar erheblich größer ist. Um 1 Megawatt Solarstrom- Leistung zu produzieren, ist - in Abhängigkeit der eingesetzten PV- Module und ihres Neigungswinkels - eine Fläche von 1 bis 4 Hektar nötig.
Der Verband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bei der Förderung von Freiflächen-Anlagen durchaus Voraussetzungen gab, die erfüllt werden mussten, damit eine Anlage förderfähig war. So musste die Ackerfläche noch drei Jahre zuvor tatsächlich landwirtschaftlich genutzt worden sein. Untersuchungen haben ergeben, dass die Pflanzen- und Tierwelt auf Flächen, die früher intensiv landwirtschaftlich genutzt wurden, durch die spätere Nutzung für PV-Anlagen, belebt wurde. (mh)




