Landgericht Berlin: Atomlobby darf nicht mit Windrädern werben

Windkraft und Atomkraft auf einem Plakat? So machte die Lobbygruppe Deutsches Atomforum Werbung für Kernenergie. Auf diversen Plakaten warb das Deutsche Atomforum für Kernenergie. Neben Atomkraftwerken, grünen Wiesen und einem blauen Himmel waren darauf auch Windkraftanlagen des Herstellers Enercon aus Aurich zu sehen. Auf den Plakaten stand zudem der Werbespruch: “Klimaschützer unter sich. Kernkraftwerk Unterwester und Windenergie: CO2- Ausstoß = Null.” Das wollte sich Winkraftanlagen-Hersteller Enercon nicht gefallen lassen. Das Unternehmen zog vor gericht und bekam Recht.
Das Deutsche Atomforum darf nicht mit den Windrädern des Herstellers Enercon werben. Dies sei unzulässig und eine “irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts”, so die Richter Landgerichts Berlin in ihrer Begründung. Damit bestätigt das Gericht eine bereits im Dezember 2010 erlassene einstweilige Verfügung, mit der die Verbreitung des Plakatmotivs verboten wurde.
In der Begründung heißt es weiter, dass die Fotomontage des Deutschen Atomforums “eine unzulässige Vereinnahmung der guten Eigenschaften von Windenergie zugunsten von Kernkraftwerken” darstelle, “die durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt” sei. Zudem sei mit der Anzeige versucht worden, “den gerichtsbekannten guten Ruf, den Windkraftanlagen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit, ihre Ökobilanz und ihre Umweltfreundlichkeit in weiten Teilen der Bevölkerung (…) genießen, unzulässig auszubeuten und den Kernkraftwerken unver- dient zugute kommen zu lassen”.
Enercon wehrte sich, da man mit seinen Windkraftanlagen nicht für Atomstrom werben wolle. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin wurde Berufung eingelegt, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden. (ok)




