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Photovoltaik Einspeisevergütung

Photovoltaik Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wird für Solarstrom gezahlt, der entweder ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder selbst verbraucht wird.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird vor allem die Einspeisevergütung geregelt, die Besitzer von Stromanlagen erhalten, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und ins öffentliche Stromnetz einspeisen oder selbst verbrauchen. Außerdem wird festgelegt, dass die Stromkonzerne eine staatliche Annschlusspflicht besitzen, d.h. der Energieversorger muss jede Kilowatt- stunde Solarstrom auch abnehmen. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach der Art und Größe der Anlagen und danach, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde. Die Einspeisevergütung bleibt über 20 Jahre garantiert, die Höhe der Einspeisevergütung verringert sich jedoch in jedem Jahr um einen bestimmten Prozentsatz. Mit anderen Worten: Jeder Anlagenbesitzer erhält die vereinbarte Einspeisevergütung 20 Jahre lang, wer aber später eine Anlage installiert, erhält über den Zeitraum von 20 Jahren einen geringeren Vergütungssatz.

Dach- und Gebäudeanlagen werden in folgende Leistungsgruppen unterteilt: bis 30 kW, 30-100 kW, 100-1000 kW und über 1000 kW. Je höher die Leistung der Anlage, um so niedriger der Vergütungssatz, wobei auch bei größeren Anlagen die ersten 30 kW mit dem höheren Vergütungssatz, die mittleren 70 kW mit dem etwas niedrigeren und erst die Menge, die über 100 kW hinausgeht, mit dem niedrigsten Satz vergütet wird. Bei Anlagen auf Freiflächen unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Konversionsflächen (z.B. Industriebrachen oder ehemalige Militärgelände) und übrigen Freiflächen (z.B. Autobahnrandstreifen oder ehemalige Gewerbegebiete). Die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 1. Oktober 2010 in Betrieb genommen wurden, auf Konversionsflächen liegt höher als auf sonstigen Freiflächen.

Am lukrativsten für Photovoltaik-Besitzer ist der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms, denn nach dem EEG werden Anlagen, die ab dem 1. Oktober 2010 in Betrieb genommen wurden, bei einem Selbst- verbrauch des Stroms besonders gefördert. Wer bis zu 30% seines selbst erzeugten Stroms nutzt, erhält für Anlagen unter 30 kW ab dem 1. Oktober eine Förderung von 16,65 Cent pro kWh. Wer einen höheren Anteil seines Stroms selbst nutzt, wird dafür mit einem Fördersatz von 21,03 Cent pro kWh belohnt. Grundsätzlich förderungsberechtigt für den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms sind Anlagen bis zu einer Leistung von 500 kWp.

Einspeisevergütung Photovoltaik Tabelle

Wer ab 1. Januar 2011 eine Photovoltaik-Anlage installiert, muss jedoch mit weniger Vergütung rechnen, denn die Bundesnetzagentur hat die Einspeisevergütung ab 2011 gesenkt. Grund hierfür ist der unerwartete Boom bei der Installation neuer PV-Anlagen. Die unerwartet starke Zunahme von Neuinstallationen hat die Kosten der Netzbetreiber für den garantierten Abnahmepreis für Solarstrom in die Höhe getrieben. Damit begründet die Branche auch die Erhöhung der Strompreise, die von allen Verbrauchern getragen werden muss.

Ab 2011 zahlt der Netzbetreiber deshalb pro kWh eingespeisten Strom nur noch 28,74 Cent (bei Anlagen bis 30 kW Leistung) bzw. 27,36 Cent (bei Anlagen mit bis zu 100 KW Leistung) und 25,87 Cent (bei Anlagen mit bis zu 1000 KW Leistung) und für selbst erzeugten und verbrauchten Strom 12,36 Cent pro kWh (16,74 Cent ab einem Eigenverbrauch von 30% des selbst erzeugten Stroms). (Foto: © Pixelio / Sturm)